Wohnungsverwaltung

Zu den Grundleistungen die wir für Sie übernehmen gehören vor allem die unabdingbaren, in den § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung.

Hier ein Auszug aus unseren Leistungen:

  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten
  • Erstellung des Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Jahresberechnung
  • Eigentümerversammlung und Niederschrift
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
  • Zahlungsverkehr und Buchführung
  • Auftragsvergabe gemäß Beschlussfassung
  • Sofortmaßnahmen bei dringenden Schadensfällen
  • Technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Allgemeine Verwaltung mit Behörden und Eigentümern

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Kontaktaufnahme per Formular.