Wohnungsverwaltung
Zu den Grundleistungen die wir für Sie übernehmen gehören vor allem die unabdingbaren, in den § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung.
Hier ein Auszug aus unseren Leistungen:
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Erstellung des Wirtschaftsplans
- Erstellung der Jahresberechnung
- Eigentümerversammlung und Niederschrift
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
- Zahlungsverkehr und Buchführung
- Auftragsvergabe gemäß Beschlussfassung
- Sofortmaßnahmen bei dringenden Schadensfällen
- Technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Sicherheitseinrichtungen
- Allgemeine Verwaltung mit Behörden und Eigentümern
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Kontaktaufnahme per Formular.